Bei den Anwaltskosten nach einem Unfall ist zu unterscheiden, ob ein Schadensersatz geltend gemacht werden soll, oder ob daneben auch eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen wird.
Ein Schadensersatzanspruch setzt sich vor allem aus den Instandsetzungskosten des beteiligten Fahrzeuges, Gutachterkosten, Abschleppkosten und Mietwagenkosten zusammen. Weiterhin gehören natürlich Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere Genesungs- und Therapiekosten bei Verletzungen zum Schadensersatz, welche jedoch glücklicherweise bei einer Vielzahl von Unfällen keine Rolle spielen.
Bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes bezüglich der zivilrechtlichen Durchsetzung von Schadensersatz richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Mit steigendem Streitwert, steigen auch die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit. Je nach Haftungsquote hat aber Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten zu tragen.
Neben den Kosten des zivilrechtlichen Vorgehens, gibt es aber in vielen Fällen auch noch ein ordnungsrechtliches oder Strafrechtliches Verfahren. Unfallbeteiligte bekommen oft ein Verwarngeld oder einen Bußgeldbescheid. Gerade bei Körperverletzung oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kommen aber auch strafrechtliche Ermittlungen und Anklagen in Betracht. Dahingehend ergeben sich die Anwaltskosten aus so genannten Rahmengebühren und haben nichts mit den Gebühren der zivilrechtlichen Verfolgung zu tun.
Gerade in diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass diese in keiner Weise in Verbindung mit der zivilrechtlichen Streitigkeit stehen. Ein zivilrechtlicher Anspruch kann voll zugesprochen und auch gänzlich abgewiesen worden sein. Ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit nicht „automatisch“ erledigt. Dies gilt natürlich auch umgekehrt. Diese Kosten trägt auch in keinem Fall der gegnerische Unfallbeteiligte.