Reparaturkosten

Die Reparaturkosten ist meist der größte Schaden, der bei einem Verkehrsunfall zu ersetzen ist. Ist die Haftung unstreitig werden diese meist auch ohne Probleme -bis auf Kürzungen- von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

Aber: Der Teufel steckt im Detail. Zunächst kann man, wenn ein Gutachten vorliegt und kein Totalschaden (siehe Artikel Totalschaden) gegeben ist, die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer verlangen. Wird dann repariert und die Anfall der Mehrwertsteuer durch Vorlage der Rechnung nachgewiesen, wird auch diese ersetzt. Oft erfolgen auch Kürzungen aufgrund sogenannter Prüfberichte der Versicherung. Hier lässt die Versicherung von einem internen Sachverständigen die Rechnung prüfen und nimmt häufig Kürzungen bestimmter Positionen vor. Nach hier vertretener Auffassung muss sich der Geschädigte nicht auf diese Prüfungsergebnisse verweisen lassen, dann die ausführende Werkstatt ist nicht als Gehilfe des Geschädigten anzusehen, so dass Fehler bei der Reparatur nicht dem Geschädigten angelastet werden können.

Man hat sogar die Möglichkeit, über den Fahrzeugwert hinaus, dem sog. Wiederbeschaffungswert, die Reparaturkosten ersetzt zu bekommen. Die funktioniert allerdings nur bis zu einem Betrag, der maximal 130% über dem Wiederbeschaffungswert (ohne Berücksichtigung des Restwertes) liegt. Dies wird mit dem sog. Integritätsinteresse begründet, also dem Interesse an Weiternutzung des eigenen gewohnten Fahrzeuges. Sobald diese Grenze auch nur um einen Euro überschritten wird, kommt nur noch eine Totalschadensabrechnung in Betracht. Dann bekommt man nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ersetzt. Hierbei ist aber ein weiterer Fallstrick zu beachten. Die Rechtssprechung verlangt, dass das Fahrzeug nach dem Unfall für eine Dauer von 6 Monaten ab Unfallzeitpunkt weiter nutzt.

Man muss aber nicht erst 6 Monate warten, bis die Weiternutzung nachgewiesen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gesamtentschädigung nach Nachweis der durchgeführten Reparatur fällig.