In diesem Themengebiet möchten wir einige Informationen zum Thema Kosten der Rechtsberatung in Verbindung mit oder ohne Verkehrsrechtschutzversicherungen geben.
Allgemein gesehen dürfte man sagen können, je mehr eine Person am Straßenverkehr teilnimmt, desto ratsamer ist der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung.
Natürlich ist es möglich, dass ein Berufskraftfahrer oder ein Vertreter im Jahr 100.000 km fährt und 20 Jahre keine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen muss, da er weder an einem Unfall beteiligt war, noch im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit (z.B. zu schnell Fahren, Fahren ohne Gurt, Telefonieren ohne Freisprechanlage …) geahndet wurde. Dieser „Glückspilz“ könnte dann sagen ich habe 20 Jahre umsonst einbezahlt. Bei Kosten von ca. 100,00 € pro Jahr wären 2.000,00 € zum Fenster raus geworfen worden.
Das ist aber leicht gesagt. Denn was nützt mir die Brandversicherung über 50 Jahre, wenn ich nicht abbrenne. Die Wahrscheinlichkeit geblitzt zu werden, liegt natürlich (zum Glück) wesentlich höher, als abzubrennen. Eine Brandversicherung ist für die Meisten dagegen selbstverständlich.
Andererseits kann es auch passieren, dass ein Verkehrsteilnehmer mit einer Fahrleistung von 5.000 km im Jahr in kurzer Zeit mehrfach betroffen ist.
Das heißt natürlich, dass eine Versicherung eben ein ungewisses nicht sicheres Ereignis absichert. Den Sinn und Nutzen muss natürlich jeder für sich selbst kalkulieren.
In dieser Rubrik sollen aber einige Punkte erklärt werden, welche man bei der Entscheidung, ob man einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließt, in Erwägung gezogen werden sollten.